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Aktuelle bundesweite und länderspezifische Informationen zu den Corona‐Maßnahmen und Regelungen – Stand 16.06.

Die Ministerpräsidenten haben gemeinsam mit der Kanzlerin Eckpunkte für Regeln zur Eindämmung der Corona-Pandemie beschlossen, doch bei der Umsetzung nutzt jedes Bundesland eigene Spielräume. Eine Übersicht.

Die Bundesländer können im Kampf gegen die Corona-Pandemie über die schrittweise Öffnung des öffentlichen Lebens weitgehend in eigener Verantwortung entscheiden. Die Lockerungen erfolgen in aller Regel unter Beibehaltung der Auflagen, wie z.B. den Abstands- und Hygienebestimmungen. Zudem gilt weiterhin die bundesweite Maskenpflicht in Handel und Nahverkehr.

Wir haben hier für Sie eine Übersicht über die aktuellen Verordnungen, Bußgeldkataloge und FAQs der Länder erstellt.

Überblick der einzelnen Bundesländer

(auch hier als PDF zum Download verfügbar)

Inhalt (Bundesland anklicken)

Baden-Württemberg

Bayern

Berlin

Brandenburg

Bremen

Hamburg

Hessen

Mecklenburg-Vorpommern

Niedersachsen

Nordrhein-Westfalen

Rheinland-Pfalz

Saarland

Sachsen

Sachsen-Anhalt

Schleswig-Holstein

Thüringen


Baden-Württemberg

 

Kontaktbeschränkungen:

  • In der Öffentlichkeit dürfen sich Gruppen mit Angehörigen von bis zu zwei Haushalten oder von bis zu zehn Personen aus mehreren Haushalten treffen
  • Bei privaten Veranstaltungen dürfen sich bis zu 20 Menschen aus mehreren Haushalten treffen – wenn alle Personen miteinander verwandt sind, gibt es keine zahlenmäßige Beschränkung

Maskenpflicht:

  • Die Maskenpflicht gilt im Nahverkehr und im Handel. Bei Verstößen können Bußgelder zwischen 15 und 30 Euro verhängt werden

Demonstrationen:

  • Versammlungen sind erlaubt – mit Auflagen zur Sicherstellung des Infektionsschutzes – etwa zu Abständen oder Höchstteilnehmerzahlen

Dienstleistungen:

  • Friseure sind geöffnet
  • Fahrschulen, Sonnenstudios, Massage-, Kosmetik- und Nagelstudios sind offen

Schulen und Kitas:

  • Mitte Juni sollen alle Schüler zumindest zeitweise wieder Präsenzunterricht erhalten
  • Die Kitas sollen spätestens Ende Juni wieder vollständig öffnen
  • Bisher dürfen höchstens 50 Prozent der Kinder, die normalerweise die Einrichtung besuchen, gleichzeitig dort betreut werden

Spielplätze:

  • sind geöffnet

Veranstaltungen:

  • Gottesdienste sind erlaubt – allerdings unter Beachtung der Hygienevorschriften
  • Wer für seine private Feier, wie eine Hochzeit oder einen Geburtstag, einen Raum anmietet, darf mit bis zu 99 Personen feiern. Dafür müssen aber die Hygienekonzepte eingehalten werden
  • Öffentliche Tagungen, Kongresse, Messen und kleinere Sportevents mit bis zu 100 Menschen sind vom 1. Juli an wieder möglich. Die Teilnehmerzahl soll sich ab dem 1. August auf 500 Personen erhöhen

Gastronomie:

  • Speiselokale, Kneipen und Bars dürfen öffnen – natürlich unter Beachtung der Hygienevorschriften

Tourismus:

  • Ferienwohnungen und Campingplätze können wieder öffnen
  • Auch Hotels dürfen wieder Gäste empfangen
  • Ausgenommen sind Wellnessbereiche

Sport:

  • Individualsport (etwa Tennis, Leichtathletik oder Golf) ist im Freien wieder erlaubt
  • Geöffnet sind daher wieder Golf- und Tennisplätze, Reitanlagen, Hundeschulen und Sportboothäfen
  • Fitnessstudios dürfen wieder öffnen. Auch Sportvereine sollen nun wieder in Hallen trainieren können
  • Seit Pfingsten dürfen Spaß- und Freizeitbäder für Schwimmkurse und Schwimmunterricht geöffnet werden
  • Freibäder und Badeseen dürfen nun unter Auflagen auch für den Freizeitbetrieb öffnen
  • Verboten bleibt Mannschaftssport

Freizeit:

  • Tierparks, Zoos und botanische Gärten sind offen
  • Museen, Galerien und Ausstellungshäuser können besucht werden
  • Spielhallen sind geöffnet
  • Freizeitparks dürfen öffnen
  • Saunen und Wellnessbereiche bleiben vorerst zu
  • Theater, Opern, Kinos bleiben vorerst geschlossen

Hier finden Sie die ausführlichen Regelungen für Baden-Württemberg.
https://www.baden-wuerttemberg.de/de/service/aktuelle-infos-zu-corona/aktuelle-corona-verordnung-des-landes-baden-wuerttemberg/


Bayern

 

Kontaktbeschränkungen:

  • Es können sich sowohl im privaten als auch im öffentlichen Raum mehrere Angehörige von zwei Haushalten treffen

Maskenpflicht:

  • Die Maskenpflicht gilt im Nahverkehr und Handel
  • Bei fehlendem Mund-Nase-Schutz in Bussen, Bahnen und Geschäften werden 150 Euro fällig
  • Für Ladenbesitzer, die nicht sicherstellen, dass ihr Personal Masken trägt, sind sogar 5000 Euro Bußgeld vorgesehen

Demonstrationen:

  • Die Genehmigungen für Demonstrationen werden je nach Fall erteilt. Besonders wichtig für eine Erlaubnis ist genügend Platz zur Einhaltung des Mindestabstandes

Dienstleistungen:

  • Alle Dienstleistungsbetriebe sind geöffnet
  • Für Friseure gilt: Haarewaschen ist obligatorisch; Zeitschriften und Kaffeetrinken sind verboten. Alle Kunden müssen ihre Kontaktdaten hinterlassen

Schulen und Kitas:

  • Laut Kultusministerium ist rund die Hälfte aller Jahrgänge wieder an den Schulen
  • Erst nach den Pfingstferien (Mitte Juni) sollen alle Schüler wochenweise in die Schule gehen
  • Bis zum 1. Juli sollen auch alle Kinder zurück in Kindergärten und Krippen dürfen

Spielplätze:

  • Spielplätze sind offen

Veranstaltungen:

  • Gottesdienste sind erlaubt – allerdings unter Beachtung der Hygienevorschriften
  • Ab dem 15. Juni sind Kulturveranstaltungen wie Konzerte mit bis zu 50 Teilnehmern erlaubt
  • Massenveranstaltungen bleiben verboten, ebenso Messen, Volksfeste, Vereinsfeste und Kongresse
  • Private Feiern bleiben bis zum 31. August verboten. Ausnahmeregeln sind jedoch möglich

Gastronomie:

  • Restaurants dürfen sowohl die Außenbereiche als auch die Innenräume öffnen
  • Für auf den Getränkeausschank ausgerichtete Lokale wie Bars gibt es noch keine Perspektive

Tourismus:

  • Hotels, Ferienwohnungen und Campingplätze dürfen wieder öffnen. Die Wellnessbereiche bleiben davon ausgenommen

Sport:

  • Individualsport im Freien ist wieder erlaubt
  • Seit dem 8. Juni öffnen in Bayern wieder Fitnessstudios, Freibäder und Tanzstudios sowie andere Indoor-Sportstätten
  • Auch der Mannschaftssport darf wieder ins Training starten. Es besteht jedoch eine Limitation von 20 Personen. Für kontaktlose Sportarten dürfen wieder Wettkämpfe ausgetragen werden
  • Derzeit ist Sport in Gebäuden nur in wenigen Fällen, wie Reithallen, erlaubt

Freizeit:

  • Zoos, Tierparks und botanische Gärten sind geöffnet
  • Auch Museen, Bibliotheken, Galerien, Ausstellungen und Gedenkstätten können wieder Besucher empfangen
  • Freizeitparks haben den Betrieb wieder aufgenommen
  • Ab dem 15. Juni dürfen Theater und Kinos in Bayern öffnen, solange sie die Hygiene- und Abstandsauflagen einhalten
  • Saunen bleiben geschlossen, dafür öffnen Freibäder und Schwimmbadanlagen im Freien

Hier finden Sie die ausführlichen Regelungen für Bayern.
https://www.bayern.de/bericht-aus-der-kabinettssitzung-vom-26-mai-2020/


Berlin

 

Kontaktbeschränkungen:

  • Künftig können sich neben Angehörigen zweier Haushalte auch wieder bis zu fünf Menschen zu Hause oder im Freien treffen
  • Dies gilt unabhängig von der Frage, ob sie zusammenwohnen oder nicht

Maskenpflicht:

  • Die Maskenpflicht gilt im Nahverkehr, an Flughäfen und im Einzelhandel; Verstöße können mit Bußgeldern zwischen 50 und 500 Euro geahndet werden – allerdings nur beim Friseur

Demonstrationen:

  • Für Demonstrationen gelten keine Begrenzungen der Teilnehmerzahl mehr

Dienstleistungen:

  • Nach Friseuren sind nun auch Kosmetikstudios und Orte mit anderen körpernahen Dienstleistungen wieder geöffnet
  • Sonnenstudios sollen in einem weiteren Schritt – eine Zeitangabe gibt es noch nicht – unter strengen hygienischen Auflagen wieder öffnen dürfen
  • Fahrschulen dürfen wieder unterrichten

Schulen und Kitas:

  • Ab Mitte Juni soll in den Kitas die Rückkehr zum Regelbetrieb beginnen; ab dem 22. Juni soll die Betreuung aller Kinder wieder in vollem Umfang stattfinden
  • Alle Schüler haben Unterricht, jedoch nur teilweise vor Ort in der Schule. Nach Ende der Sommerferien (am 7. August) sollen die Schulen zu einem Normalbetrieb zurückkehren
  • Dann wird laut einem Beschluss des Senats auch die Abstandsregel in Schulen fallen gelassen

Spielplätze:

  • Kinder dürfen auf Spielflächen

Veranstaltungen:

  • Messen, Tagungen und gewerbliche Freizeitangebote im Innenbereich sind ab Ende Juni mit bis zu 300 Teilnehmern erlaubt – bis dahin gilt die Obergrenze von 150 Teilnehmern
  • Draußen dürfen bei solchen Veranstaltungen derzeit 200 Menschen zusammenkommen; ab dem 16. Juni bis zu 500 und ab dem 30. Juni bis zu 1000 Personen
  • An bestimmten Familienzusammenkünften, etwa Trauerfeiern, Taufen oder Hochzeiten, dürfen wieder bis zu 50 Menschen teilnehmen

Gastronomie:

  • Kneipen und Bars können wieder öffnen; Gäste müssen aber an Tischen Platz nehmen
  • Restaurants und Gaststätten sind ebenfalls geöffnet
  • Die Corona-Sperrstunde um 23.00 Uhr ist aufgehoben

Tourismus:

  • Hotels, Ferienwohnungen und Campingplätze können öffnen

Sport:

  • Berliner Sportvereine dürfen ihren Trainingsbetrieb im Freien und in gedeckten Sportanlagen wieder aufnehmen, zunächst in Gruppen von bis zu zwölf Teilnehmern
  • Das kontaktlose Sporttreiben auf Sportanlagen im Freien ist erlaubt
  • Die Frei- und Strandbäder in Berlin dürfen unter Auflagen wieder öffnen
  • Fitnessstudios dürfen nun wieder öffnen

Freizeit:

  • Schiffstouren mit offenem Verdeck sind wieder möglich
  • Auch Stadtführungen im Bus sind erlaubt
  • Geöffnet sind Museen, Galerien, Gedenkstätten, Bibliotheken und ähnliche Bildungseinrichtungen, ebenso Zoos, Tiergärten und Botanische Gärten
  • Seit dem 2. Juni sind Open-Air-Veranstaltungen, wie Konzerte oder Filmvorführungen, mit bis zu 200 Teilnehmern wieder möglich; ab dem 16. Juni dann mit bis zu 500 Teilnehmern und ab dem 30. Juni mit bis zu 1000 Teilnehmern
  • Opern und Theater bleiben mindestens bis zum 31. Juli geschlossen
  • Kinos zeigen ab dem 30. Juni wieder Filme für Besucher
  • In Musikschulen ist eingeschränkter Unterricht möglich

Hier finden Sie die ausführlichen Regelungen für Berlin.
https://www.berlin.de/corona/massnahmen/verordnung/



Brandenburg

 

Kontaktbeschränkungen:

  • Zwei Haushalte oder bis zu zehn Menschen dürfen sich zusammen treffen
  • Die Regeln gelten jeweils für drinnen und draußen
  • Am 15. Juni entfallen die Kontaktbeschränkungen

Maskenpflicht:

  • Die Maskenpflicht gilt im Nahverkehr sowie in Geschäften – Bußgelder drohen keine

Demonstrationen:

  • Demonstrationen im Freien mit bis zu 150 Teilnehmern sind erlaubt. Die Obergrenze soll am 15. Juni aufgehoben werden

Dienstleistungen:

  • Geschäfte mit körpernahen Dienstleistungen, zum Beispiel Nagel- oder Kosmetikstudios, dürfen wieder öffnen

Schulen und Kitas:

  • Ab dem 15. Juni sollen Kitas wieder für alle Kinder öffnen
  • Die Schulen sollen den Kitas nach dem Ende der Sommerferien am 10. August folgen
  • Allen Schülern wird vor den Sommerferien der Schulbesuch und die Teilnahme am Präsenzunterricht mindestens tage- oder wochenweise ermöglicht

Spielplätze:

  • Spielplätze sind offen

Veranstaltungen:

  • Bis zum 31. August sind Großveranstaltungen noch verboten
  • Gottesdienste im Freien sind seit dem 28. Mai wieder erlaubt, solange nicht mehr als 150 Personen daran teilnehmen
  • Private Feiern mit bis zu 50 Personen sind möglich – egal ob drinnen oder draußen
  • Tagungen sind grundsätzlich verboten. Unaufschiebbare Aufsichtsrats- oder Vereinssitzungen können mit Hygiene- und Abstandsregeln stattfinden, wenn zum Beispiel keine Videokonferenz möglich ist
  • Private und öffentliche Veranstaltungen sollen ab 15. Juni mit bis zu 1000 Menschen möglich sein, sofern Abstands- und Hygieneregeln eingehalten werden. Weitere Auflagen gibt es für Innenräume

Gastronomie:

  • Restaurants und Bars dürfen öffnen, müssen aber um 22 Uhr schließen
  • Ab dem 15. Juni muss die Sperrstunde nicht mehr eingehalten werden. Gaststätten dürfen dann wieder ohne zeitliche Begrenzung öffnen, müssen aber ihre Besucher mit Namen und Mailadresse oder Telefonnummer dokumentieren

Tourismus:

  • Ferienwohnungen und Hotels dürfen Gäste aufnehmen
  • Auch Campingplätze sind geöffnet
  • Thermen dürfen ab dem 13. Juni wieder öffnen

Sport:

  • Das Training in Sportvereinen ohne Wettkämpfe ist wieder erlaubt
  • Außensportanlagen, wie Bootsverleihe oder der Flugsport, können öffnen, müssen aber nicht
  • Freibäder und Fitnessstudios dürfen wieder öffnen, Schwimmhallen erst ab dem 13. Juni

Freizeit:

  • Museen, Gedenkstätten, Zoos und Tierparks können wieder besucht werden
  • Auch Freizeitparks haben geöffnet
  • Kinos, Theater, Opern und Konzerthäuser empfangen seit dem 6. Juni wieder Besucher

Hier finden Sie die ausführlichen Regelungen für Brandenburg.
https://kkm.brandenburg.de/kkm/de/presse/pressemitteilungen/detail/~12-06-2020-neue-corona-verordnung-nur-noch-wenige-einschraenkungen-abstands-und-hygieneregeln-gelte


Bremen

 

Kontaktbeschränkungen:

  • Es können sich mehrere Angehörige aus zwei Haushalten im öffentlichen Raum treffen

Maskenpflicht:

  • Maskenpflicht gilt im Nahverkehr und in Geschäften. Bußgelder bei einem Verstoß sind derzeit nicht vorgesehen

Demonstrationen:

  • Versammlungen müssen genehmigt werden. Behörden dürfen sie verbieten, beschränken oder mit Auflagen versehen, um den Infektionsschutz zu sichern

Dienstleistungen

  • Geschäfte der „körpernahen Dienstleistungen“, wie Nagelpflegestudios, dürfen bei Einhaltung der Hygieneauflagen wieder öffnen
  • Fahrschulen arbeiten wieder

Schulen und Kitas:

  • Ab dem 15. beziehungsweise dem 22. Juni läuft bei Kitas und Grundschulen in Bremen ein eingeschränkter Regelbetrieb an; Bremerhaven wartet noch ab
  • Alle Schulklassen werden schrittweise zurückgeholt
  • Alle Vorschulkinder können derzeit wieder in Kitas kommen

Spielplätze:

  • Spielplätze sind offen

Veranstaltungen:

  • Großveranstaltungen sind bis zum 31. August untersagt
  • Seit Montag sind in geschlossenen Räumen Veranstaltungen mit maximal 20 Personen möglich, wenn ein Hygienekonzept vorliegt
  • Bei Veranstaltungen im Garten, auf der Parzelle oder ähnlich umfriedeten Flächen im Freien liegt die Grenze bei 50 Personen
  • Für beide Fälle wird die einschränkende „Zwei-Haushalts-Regel“ aufgehoben
  • In geschlossenen Räumen muss eine Teilnehmerliste geführt werden
  • Messen bleiben verboten

Gastronomie:

  • Restaurant- und Kneipenbesuche sind möglich. Es gelten ein Thekenverbot, Sitzplatz- und Bedienpflicht. Bars bleiben weiterhin geschlossen

Tourismus:

  • Hotels und Ferienwohnungen dürfen öffnen
  • Auch Campingplätze sind wieder zugänglich

Sport:

  • Kontaktarmer Sport, wie zum Beispiel Joggen, Rudern, Tennis oder Golf, ist auf öffentlichen Sportflächen, in Parks und Vereinsanlagen wieder gestattet
  • Sporthallen und Fitnessstudios dürfen unter Auflagen wieder öffnen
  • Die ersten Freibäder haben bereits geöffnet. Ab dem 15. Juni dürfen Freibäder bei Vorlage eines Hygienekonzepts generell öffnen

Freizeit:

  • Zoos, Museen und Gedenkstätten sind wieder geöffnet
  • Kinos, Theater, Opern und Konzerthäuser bleiben geschlossen

Hier finden Sie die ausführlichen Regelungen für Bremen.
https://www.bremen.de/corona#buerger-innen


Hamburg

 

Kontaktbeschränkungen:

  • Bis zu zehn Mitglieder zweier Haushalte dürfen sich wieder treffen, ohne dabei einen Mindestabstand von 1,50 Metern einzuhalten

Maskenpflicht:

  • Maskenpflicht ist im Handel, auf Wochenmärkten und im öffentlichen Nahverkehr vorgeschrieben. Für Ladeninhaber soll es ein Bußgeld von bis zu 1000 Euro geben, wenn sie nicht darauf achten, dass ihre Kunden einen Mundschutz tragen

Demonstrationen:

  • Versammlungen sind untersagt, unter freiem Himmel können Ausnahmen genehmigt werden

Dienstleistungen:

  • Friseure haben geöffnet
  • Die sogenannten „körpernahen Dienstleistungen“ sind erlaubt. Dazu zählen Friseure und Nagelstudios

Schulen und Kitas:

  • Alle Schüler sollen wenigstens einmal pro Woche Unterricht in der Schule bekommen
  • Kitas gehen schrittweise in den Regelbetrieb. Vom 18. Juni an dürfen wieder alle Kinder die Kindertagesstätten besuchen. In Absprache mit den Trägern soll in einem eingeschränkten Regelbetrieb zunächst eine Betreuung von 20 Stunden pro Woche möglichst an drei Wochentagen gewährleistet werden

Spielplätze:

  • Erlaubt ist das Spielen zwischen 7 Uhr morgens und 20 Uhr abends

Veranstaltungen:

  • In Hamburg sind sämtliche öffentliche wie nicht-öffentliche Veranstaltungen und Versammlungen bis zum 30. Juni untersagt.

Gastronomie:

  • Restaurants sind offen
  • Eine Öffnung von Bars wird geprüft

Tourismus:

  • Schiff- und Busfahrten zu touristischen Zwecken sind erlaubt
  • Hotels, Ferienwohnungen und Campingplätze dürfen Gäste beherbergen

Sport:

  • Individual-Sportarten sind im Freien erlaubt, sofern das Abstandsgebot eingehalten wird
  • Alle Sportarten im Freien sind erlaubt, solange sie kontaktfrei ausgeübt werden
  • Außensportanlagen können öffnen, solange Umkleiden und Duschen geschlossen bleiben
  • Fitnessstudios und andere Indoor-Sportanlagen dürfen wieder öffnen
  • Freibäder dürfen wieder öffnen; Hallenbäder bleiben geschlossen

Freizeit:

  • Museen, Gedenkstätten, Zoos und botanische Gärten dürfen wieder besucht werden
  • Kinos, Theater, Opern und Konzerthäuser bleiben geschlossen
  • Saunen und Wellnesszentren dürfen nicht öffnen

Hier finden Sie die ausführlichen Regelungen für Hamburg.
https://www.hamburg.de/allgemeinverfuegungen/


Hessen

 

Kontaktbeschränkungen:

  • Im öffentlichen Raum dürfen wieder bis zu zehn Menschen gemeinsam unterwegs sein. Die Zugehörigkeit zu Haushalten spielt keine Rolle mehr

Maskenpflicht:

  • Hier gilt die Maskenpflicht für Handel, Nahverkehr und beim Betreten von Bank- und Postfilialen. Das wiederholte Nicht-Tragen einer Maske kann mit 50 Euro Bußgeld bestraft werden

Demonstrationen:

  • Sind unter Hygiene-Auflagen erlaubt, Veranstaltungen bis 100 Personen müssen nicht mehr genehmigt werden, sofern ein Hygienekonzept vorliegt

Dienstleistungen:

  • Friseure, Kosmetik-, Nagel- und Tattoo-Studios sowie Massagepraxen dürfen wieder ihre Dienste anbieten
  • Auch Hundesalons, Hundeschulen sowie Copyshops und Musikschulen sind wieder offen

Schulen und Kitas:

  • Kitas gehen wieder in den eingeschränkten Normalbetrieb über. Ab dem 6. Juli sollen sie komplett öffnen
  • Der Unterricht an den Schulen hat schrittweise wieder begonnen
  • Für den 22. Juni ist die Rückkehr in den gemeinsamen Präsenzunterricht für Grundschulkinder geplant – ohne Mindestabstand

Spielplätze:

  • Spielplätze sind wieder offen

Veranstaltungen:

  • Grundsätzlich müssen Veranstaltungen bis 100 Personen nicht mehr genehmigt werden, wenn ein Hygiene- und Abstandskonzept vorliegt. Im Ausnahmefall könnten die Behörden unter bestimmten Voraussetzungen auch höhere Teilnehmerzahlen ermöglichen
  • Private Feiern sind mit bis zu 100 Teilnehmern möglich, auch wenn die Landesregierung derzeit noch davon abrät.

Gastronomie:

  • Gaststätten und Bars sind geöffnet
  • Vorgeschrieben ist ein Mindestabstand von 1,5 Metern zwischen Gästen

 

Tourismus:

  • Hotels und Ferienwohnungen können öffnen
  • Campingplätze dürfen ihre Tore öffnen

Sport:

  • Der Trainingsbetrieb im Breiten- und Freizeitsport unter freiem Himmel darf wieder aufgenommen werden
  • Auch das Training in der Halle ist Vereinen wieder erlaubt
  • Fitnessstudios sind geöffnet

Freizeit:

  • Museen, Zoos und Botanische Gärten können wieder öffnen
  • Auch Freizeitparks sind wieder zugänglich
  • Spielhallen, Casinos und Wettbüros sind offen
  • Prinzipiell dürfen Kinos, Theater, Opern- und Konzerthäuser sowie weitere Kultureinrichtungen wieder öffnen – wenn sie die Hygiene- und Abstandsregeln gewährleisten können
  • Ab dem 15. Juni dürfen Schwimmbäder, Saunen und Badeseen wieder öffnen

Hier finden Sie die ausführlichen Regelungen für Hessen.
https://www.hessen.de/presse/pressemitteilung/landesregierung-beschliesst-weitere-regelungen


 

Mecklenburg-Vorpommern

 

Kontaktbeschränkungen:

  • An öffentlichen Orten können sich bis zu zehn Personen mehrerer Haushalte treffen

Maskenpflicht:

  • Die Maskenpflicht gilt für alle Geschäfte sowie den Nahverkehr; Verstöße werden mit bis zu 25 Euro geahndet

Demonstrationen

  • Demonstrationen sind unter Einhaltung des Mindestabstandes mit bis zu 150 Teilnehmern erlaubt. Es ist geplant, die Teilnehmerzahl ab dem 15. Juni auf 300 Personen zu erhöhen
  • Ausnahmen von dieser Regel müssen gemeinsam von Versammlungsbehörde und Gesundheitsamt genehmigt werden

Dienstleistungen:

  • Friseure sind geöffnet
  • Kosmetikstudios, Massagepraxen und Nagelstudios haben geöffnet. Auch Sonnen- und Tattoo-Studios, Fußpflegesalons, Physiotherapeuten, Logopäden und ähnliche Unternehmen haben den Betrieb wieder aufgenommen
  • Fahrschulen dürfen auch wieder öffnen

Schulen und Kitas:

  • Die Schüler kehren bereits schrittweise in die Schulen zurück
  • Kitas stehen wieder allen Kindern offen
  • Schulhorte bieten eine reguläre Ferienbetreuung von täglich sechs Stunden an
  • Nach Ende der Sommerferien soll es Anfang August einen verlässlichen und täglichen Regelunterricht für alle Schüler geben

Spielplätze:

  • Sind geöffnet

Veranstaltungen:

  • Im Freien sind Veranstaltungen und Demonstrationen mit bis zu 150 Teilnehmern erlaubt
  • In geschlossenen Räumen dürfen maximal 100 Personen zusammenkommen
  • Familienfeiern sind in Grenzen von 30, 75 und 150 Menschen gestaffelt

Gastronomie:

  • Gaststätten und Restaurants dürfen wieder öffnen. Ein Gast pro Tisch muss seine Daten hinterlassen
  • Bars und Kneipen können unter Auflagen ab 15. Juni öffnen. Sie dürfen, wie auch Restaurants, bis Mitternacht aufmachen
  • Clubs, Diskotheken und ähnliche Einrichtungen sind geschlossen

Tourismus:

  • Hotels und Ferienwohnungen sind geöffnet. Hotels dürfen wieder alle Betten belegen
  • Gleiches gilt für Campingplätze

Sport:

  • Der Trainingsbetrieb im Breiten- und Freizeitsport unter freiem Himmel ist in einer Gruppengröße von fünf Personen erlaubt
  • Vereine dürfen wieder in geschlossenen Räumen trainieren
  • Fitnessstudios haben geöffnet
  • Freibäder haben ebenfalls wieder geöffnet, die Hallenbäder sollen am 15. Juni folgen

Freizeit:

  • Museen, Ausstellungen und Gedenkstätten dürfen wieder öffnen
  • Konzerte und Theateraufführungen dürfen seit dem 13. Juni wieder stattfinden –zunächst mit „kleinen“ Veranstaltungsformaten
  • Kinos, Freibäder und auch Reha-Kliniken haben wieder geöffnet
  • Freizeitparks müssen noch geschlossen bleiben
  • Hallen- und Spaßbäder dürfen wieder eingeschränkt öffnen. Vorrang sollen zunächst Schul- und Vereinssport haben

Hier finden Sie die ausführlichen Regelungen für Mecklenburg-Vorpommern.
https://www.regierung-mv.de/Landesregierung/wm/Aktuelles–Blickpunkte/Wichtige-Informationen-zum-Corona%E2%80%93Virus


Niedersachsen

 

Kontaktbeschränkungen:

  • Es dürfen sich Angehörige von zwei Haushalten in der Öffentlichkeit treffen, unabhängig von der Anzahl der Personen

Maskenpflicht:

  • Die Maskenpflicht ist im Nahverkehr und beim Einkaufen aktiv. Bußgelder drohen zunächst nicht

Demonstrationen:

  • Für Demonstrationen und Versammlungen unter freiem Himmel sind keine Ausnahmegenehmigung erforderlich

Dienstleistungen:

  • Friseure sind offen
  • Kosmetikbehandlungen und medizinische Fußpflege sind wieder möglich

Schulen und Kitas:

  • Kitas werden zum 22. Juni wieder für alle Kinder geöffnet, bis dahin gibt es eine Notbetreuung
  • Schüler kehren nach und nach zurück, vom 15. Juni an haben alle Jahrgänge wieder Unterricht in den Schulen

Spielplätze:

  • Sind geöffnet

Veranstaltungen:

  • Volksfeste aller Art, ungeachtet der Teilnehmerzahl, bleiben bis Ende August untersagt
  • Großveranstaltungen ab 1000 Menschen sind untersagt
  • Im Freien dürfen Veranstaltungen mit bis zu 250 Teilnehmern stattfinden. Der Mindestabstand muss eingehalten werden und die Veranstalter haben die Kontaktdaten der Besucher drei Wochen aufzubewahren
  • Die Obergrenze für Teilnehmer von Taufen, Hochzeiten und Beerdigungen wurde auf 50 erhöht

Gastronomie:

  • Restaurants sind geöffnet
  • Bars können öffnen. Shisha-Bars sind jedoch ausgenommen

Tourismus:

  • Ferienwohnungen und Campingplätze sind geöffnet. Die Wiederbelegungsfrist von sieben Tagen für Ferienwohnungen entfällt
  • Hotels dürfen mit maximal 80 Prozent Auslastung betrieben werden
  • Busreisen sind unter Auflagen wieder erlaubt

Sport:

  • Sport auf Anlagen im Freien ist gestattet
  • Sport in Hallen ist unter Einhaltung der Mindestabstände wieder erlaubt. Das gilt auch für Fitnessstudios
  • Freibäder und Hallenbäder dürfen wieder Besucher empfangen

Freizeit:

  • Geöffnet sind wieder Zoos und Museen
  • Freizeitparks dürfen wieder öffnen
  • Kinos, Theater- und Konzerthäuser sind weiterhin geschlossen

Hier finden Sie die ausführlichen Regelungen für Niedersachsen.
https://www.niedersachsen.de/Coronavirus/vorschriften-der-landesregierung-185856.html



Nordrhein-Westfalen

 

Kontaktbeschränkungen:

  • Gruppen mit bis zu zehn Personen dürfen sich im Freien treffen

Maskenpflicht:

  • Maskenpflicht gilt für das Einkaufen sowie in Bussen, Bahnen, auf Wochenmärkten, an Haltestellen, Bahnhöfen, in Taxis, Arztpraxen, Post, Bank und Tankstellen. Über die Höhe der Bußgelder bei einer Weigerung, eine Maske zu tragen, dürfen die Ordnungsämter selbst entscheiden

Demonstrationen:

  • Demonstrationen sind grundsätzlich erlaubt – bei Einhaltung der Abstandsregeln und einer Höchstzahl an Teilnehmern, gerechnet auf die Gesamtfläche

Dienstleistungen:

  • Friseure sind offen
  • Für „körpernahe Dienstleistungen“ wie Massagestudios, Kosmetik- und Tattoo-Studios werden Infektionsschutzkonzepte noch erarbeitet

Schulen und Kitas:

  • Kita-Kinder und Schüler kehren schrittweise zurück
  • Alle Schüler erhalten tageweise Präsenzunterricht
  • Kitas befinden sich im eingeschränkten Regelbetrieb und bieten für alle Kinder ein zeitlich wie inhaltlich abgespecktes Betreuungsangebot an
  • Ab dem 15. Juni sollen alle Kinder im Grundschulalter wieder täglich zur Schule gehen

Spielplätze:

  • Sind geöffnet

Veranstaltungen:

  • Großveranstaltungen sind bis Ende August untersagt
  • Kongresse und Messen dürfen nur unter Auflagen und immer unter Vorlage eines Infektionsschutzkonzepts durchgeführt werden
  • Private Feiern sind mit bis zu 10 Menschen erlaubt

Gastronomie:

  • Gaststätten und Restaurants dürfen öffnen. Das gilt für den Innen- und Außenbereich, allerdings müssen die Kontaktdaten eines jeden Besuchers registriert werden
  • Bars, Clubs und Diskotheken bleiben – meistens – geschlossen. Entschieden wird im Einzelfall vor Ort

Tourismus:

  • Der touristische Aufenthalt in Ferienhäusern, Ferienwohnungen und auf Campingplätzen ist wieder möglich
  • Hotels haben ebenfalls geöffnet

Sport:

  • Kontaktloser Breitensport und der Trainingsbetrieb im Freien ist erlaubt
  • Fitnessstudios, Tanzschulen und Kursräume von Sportvereinen haben wieder geöffnet. Im Tanzstudio muss mit einem festen Partner getanzt werden
  • Vereinssport in Hallen ist nur bedingt möglich
  • Seit dem 30. Mai darf auch wieder Sport mit unvermeidbarem Körperkontakt betrieben werden
  • Frei- und Hallenbäder haben geöffnet, auch in den Becken gilt aber der Mindestabstand

Freizeit:

  • Freizeitparks, Ausflugsschifffahrten, Fahrrad- und Bootsverleihe dürfen öffnen, ebenso Museen
  • Kleine Konzerte und andere öffentliche Aufführungen unter freiem Himmel können wieder stattfinden
  • Mit maximal 100 Teilnehmern und unter Einhaltung strenger Auflagen ist dies auch wieder in geschlossenen Räumen erlaubt
  • Theater, Opern und Kinos dürfen wieder ab dem 30. Mai mit deutlich reduzierten Besucherzahlen öffnen
  • Spaßbäder bleiben geschlossen

Hier finden Sie die ausführlichen Regelungen für Nordrhein-Westfalen.
https://www.land.nrw/corona



Rheinland-Pfalz

 

Kontaktbeschränkungen:

  • Es dürfen sich bis zu zehn Menschen unabhängig von der Zahl der Haushalte treffen

Maskenpflicht:

  • Die Maskenpflicht gilt für den Nahverkehr und den gesamten Handel
  • Zudem gilt die Maskenpflicht in Schulen während der Pausen
  • Verstöße werden mit einem Verwarngeld von 10 Euro geahndet

Demonstrationen:

  • Demonstrationen im Freien sind unter Auflagen möglich

Dienstleistungen:

  • Friseure sind offen
  • Besuche von Kosmetik- und Nagelstudios oder die Inanspruchnahme anderer „körpernaher Dienstleistungen“ sind erlaubt
  • Fahrschulen haben geöffnet

Schulen und Kitas:

  • Der Unterricht hat stufenweise wieder begonnen
  • Alle Schüler sollen bis Mitte Juni zumindest zeitweise wieder zur Schule gehen
  • Die Kitas haben für alle geöffnet – allerdings mit weniger Stunden pro Woche

Spielplätze:

  • Sind geöffnet

Veranstaltungen:

  • Großveranstaltungen bleiben bis zum 31. August verboten
  • Innen dürfen sich bei Veranstaltungen, darunter auch Messen oder Märkte, bis zu 75 Menschen unter Auflagen versammeln – ab dem 24. Juni dann bis zu 150
  • Im Freien sind Veranstaltungen mit bis zu 250 Menschen möglich, wenn der Abstand gewahrt bleibt und Kontaktdaten erfasst werden

Gastronomie:

  • Gaststätten und Bars dürfen öffnen. Essen und Trinken darf wieder an der Theke abgeholt werden
  • Es gibt eine Corona-Sperrstunde ab 24.00 Uhr
  • Clubs und Diskotheken bleiben geschlossen

Tourismus:

  • Hotels, Ferienwohnungen, Ferienhäuser, Jugendherbergen und die restlichen Campingplätze können alle wieder öffnen
  • Reisen mit dem Schiff oder dem Bus sind wieder erlaubt

Sport:

  • Freizeit- und Breitensport ist im Freien wieder erlaubt – allerdings müssen die Abstandsregeln eingehalten werden
  • Der Besuch von Fitnessstudios, Tanzschulen sowie Sportangebote in Hallen sind wieder unter Auflagen erlaubt
  • Vereinssport in der Halle ist wieder möglich
  • Schwimm- und Freibäder dürfen wieder öffnen

Freizeit:

  • Theater, Kinos und Konzerthäuser dürfen wieder öffnen
  • Die Freizeitparks empfangen wieder Besucher
  • Museen und Galerien sind offen

Hier finden Sie die ausführlichen Regelungen für Rheinland-Pfalz.
https://corona.rlp.de/de/service/rechtsgrundlagen/


 


S
aarland

 

Kontaktbeschränkungen:

  • Zusammenkünfte von bis zu zehn Menschen sind zugelassen – auch in Gaststätten

Maskenpflicht:

  • Gilt im Nahverkehr, Handel und auf Wochenmärkten
  • Jeder der 990.000 Saarländer soll fünf Einweg-Masken vom Land erhalten, die durch die Kommunen ausgeben werden
  • Bußgelder gibt es nicht

Demonstrationen:

  • Demonstrationen im Freien sind erlaubt. Allerdings nur, wenn die Hygiene- und Abstandsvorschriften eingehalten werden

Dienstleistungen:

  • Friseure sind geöffnet, „körpernahe Dienstleistungen“ sind erlaubt
  • Fahrschulen können unter Einhaltung der Hygieneanforderungen öffnen

Schulen und Kitas:

  • Im Laufe des Junis sollen alle Schüler zumindest zeitweise wieder an die Schule zurückkehren
  • Kitas haben wieder den eingeschränkten Regelbetrieb aufgenommen. Wie dieser exakt ausgestaltet wird, kann sich je nach Kita unterscheiden

Spielplätze:

  • Sind unter Auflagen der Kommunen geöffnet

Veranstaltungen:

  • Großveranstaltungen sind bis zum 31. August verboten
  • Ab dem 15. Juni sind wieder Veranstaltungen im Freien mit bis zu 100 Personen und in geschlossenen Räumen mit bis zu 50 Personen unter Auflagen erlaubt
  • Bis dahin sind Versammlungen mit mehr als zehn Teilnehmern verboten

Gastronomie:

  • Restaurants und andere Gaststätten dürfen wieder öffnen
  • Unter anderem muss das Personal Mundschutz tragen
  • Die Gaststätten müssen um 23 Uhr schließen

Tourismus:

  • Hotels, Ferienwohnungen und Campingplätze dürfen wieder für den Tourismus öffnen
  • Reisebusreisen sind unter Auflagen erlaubt

Sport:

  • Sportler dürfen an der frischen Luft aktiv sein
  • Sport treiben in Hallen ist erlaubt – im Fitnessstudio und beim Vereinssport
  • Sowohl Frei- als auch Hallenbäder laden wieder zum Planschen ein

Freizeit:

  • Theater, Messen, Jahrmärkte sowie Saunen bleiben zunächst geschlossen
  • Kinos, Museen, Zoos und Tierparks dürfen öffnen
  • Wann Freizeitparks wieder öffnen dürfen, ist noch ungewiss

Hier finden Sie die ausführlichen Regelungen für das Saarland.
https://corona.saarland.de/DE/home/home_node.html


 


Sachsen

 

Kontaktbeschränkungen:

  • Es können sich zwei Hausstände treffen
  • Auch Treffen mit bis zu zehn Menschen sind erlaubt – sowohl drinnen als auch draußen
  • In einer Gaststätte oder einem angemieteten Raum dürfen sich bis zu 50 Menschen bei Familienfeiern treffen

Maskenpflicht:

  • Die Maskenpflicht im gilt im Nahverkehr und Handel. Bußgelder bei Verstößen sind nicht vorgesehen

Demonstrationen:

  • Kundgebungen sind erlaubt und nicht mehr auf eine bestimmte Anzahl von Teilnehmern begrenzt

Dienstleistungen:

  • Friseure und körpernahe Dienstleistungen dürfen mit den jeweiligen Hygienekonzepten öffnen

Schulen und Kitas:

  • Sachsens Kitas und Grundschulen können im eingeschränkten Regelbetrieb für alle Kinder öffnen
  • Schüler an weiterführenden Schulen sollen zumindest teilweise wieder an den Schulen unterrichtet werden

Spielplätze:

  • Spielplätze sind geöffnet

Veranstaltungen:

  • Großveranstaltungen sind bis zum 31. August untersagt
  • Versammlungen mit bis zu 50 Menschen im Freien sind unter Einhaltungen der Hygienevorschriften und des Mindestabstands erlaubt
  • 50 Personen sind auch bei Familienfeiern im Restaurant erlaubt
  • Auch Tagungen, Kongresse und kleinere Messen mit höchstens 1000 Besuchern sind wieder zulässig – Voraussetzung sind entsprechende Hygienekonzepte

Gastronomie:

  • Restaurants und Bars dürfen öffnen

Tourismus:

  • Hotels, Ferienwohnungen und andere Beherbergungsbetriebe können unter Auflagen wieder regulär öffnen
  • Campingplätze haben geöffnet

Sport:

  • Vereinssport unter freiem Himmel ist wieder möglich, allerdings nur mit Mindestabstand
  • Vereinssport ist auch in der Halle erlaubt
  • Fitnessstudios sind offen
  • Frei- und Hallenbäder dürfen öffnen, sofern ihr Hygienekonzept genehmigt wurde

Freizeit:

  • Museen, Bibliotheken, Gedenkstätten, Archive und Zoos dürfen öffnen – Voraussetzung ist auch hier, dass Abstand und Hygiene gewahrt sind
  • Freizeitparks müssen ein Hygienekonzept vorlegen, um öffnen zu dürfen
  • Theater, Opern, Kinos und Konzertveranstalter können öffnen. Auch Tanz- und Musikschulen und Fahrschulen öffnen wieder

Hier finden Sie die ausführlichen Regelungen für Sachsen.
https://www.coronavirus.sachsen.de/


Sachsen-Anhalt

 

Kontaktbeschränkungen:

  • Bis zu zehn Menschen dürfen sich treffen

Maskenpflicht:

  • Hier gilt beim Einkaufen sowie im öffentlichen Nahverkehr eine Maskenpflicht. Verstöße gegen die Regelung werden nicht mit einem Bußgeld belegt

Demonstrationen:

  • Demonstrationen sind möglich. Dafür ist die gemeinsame Erlaubnis der Versammlungsbehörde und des Gesundheitsamts nötig
  • Eine pauschale Höchstgrenze für Teilnehmer gibt es nicht

Dienstleistungen:

  • Friseure, Massage- und Fußpflegepraxen, Nagel- und Kosmetikstudios sowie Fahrschulen dürfen ihre Türen öffnen

Schulen und Kitas:

  • Kitas und Schulen sollen zu einem regulären Betrieb zurückkehren
  • Bis zum 15. Juni sollen wieder alle Grundschüler täglich zur Schule kommen

Spielplätze:

  • Die Spielplätze sind wieder geöffnet, sofern es der jeweilige Landkreis erlaubt

Veranstaltungen:

  • Großveranstaltungen sind bis zum 31. August untersagt
  • Zu privaten Feiern dürfen bis zu 20 Gäste eingeladen werden
  • Zu professionell organisierten Feiern wie Hochzeiten, Trauerfeiern oder Einschulungen sowie Fachtagungen, Vereinstreffen oder Parteiversammlungen dürfen derzeit bis zu 100 Menschen kommen, ab Juli 250 und ab September bis zu 1000 Menschen
  • Messen bleiben verboten
  • In Sachsen-Anhalt dürfen auch Ballonfahrer wieder aufsteigen – solange die Hygienevorschriften sowie das Tragen eines Mundschutzes eingehalten werden

Gastronomie:

  • Alle Restaurants und Bars dürfen wieder öffnen

Tourismus:

  • Ferienwohnungen können öffnen
  • Hotels und Campingplätze ebenfalls

Sport:

  • Für bis zu fünf Personen ist Sport im Freien erlaubt, solange sie den direkten Kontakt vermeiden
  • Fitnessstudios dürfen wieder öffnen, auch Sport in Hallen ist erlaubt
  • Verboten bleiben Wettkämpfe, Zuschauer und generell Kontaktsportarten wie Ringen
  • Freibäder dürfen öffnen. Auch Hallenbäder öffnen ihre Türen, sofern Abstandsregeln und Hygieneanforderungen erfüllt werden

Freizeit:

  • Museen, Bibliotheken, Archive, Ausstellungshäuser, Autokinos und Freizeitparks sind geöffnet
  • Theater, Opern und Kinos bleiben vorerst geschlossen

Hier finden Sie die ausführlichen Regelungen für Sachsen-Anhalt.
https://ms.sachsen-anhalt.de/themen/gesundheit/aktuell/coronavirus/sechste-verordnung/



S
chleswig-Holstein

 

Kontaktbeschränkungen:

  • Es dürfen sich privat und öffentlich bis zu zehn Personen unabhängig vom Haushalt treffen

Maskenpflicht:

  • In Schleswig-Holstein gilt die Maskenpflicht im öffentlichen Nahverkehr und im Einzelhandel – Verstöße werden nicht mit einem Bußgeld belegt

Demonstrationen:

  • Versammlungen sind verboten. Ausnahmen sind möglich, wenn der Veranstalter die Einhaltung der Maßnahmen zum Schutz vor einer Corona-Infektion sicherstellen kann

Dienstleistungen:

  • Friseure, Fußpflegepraxen, Nagelstudios und Tattoo-Studios dürfen öffnen
  • Kosmetikstudios haben ebenfalls geöffnet, dürfen aber nicht den Gesichtsbereich behandeln
  • Fahrschulen dürfen wieder öffnen

Schulen und Kitas:

  • Für einige Jahrgänge hat der Unterricht bereits wieder begonnen
  • Seit dem 8. Juni erhalten Grundschüler wieder eine tägliche Beschulung im Klassenverband. Es gelten zwar Hygienevorschriften, aber keine Regeln zum Mindestabstand
  • Der Regelbetrieb an allen Schulen soll nach den Sommerferien mit dem neuen Schuljahr am 10. August wieder starten
  • In den Kitas gilt derzeit ein eingeschränkter Regelbetrieb

Spielplätze:

  • Spielplätze sind geöffnet

Veranstaltungen:

  • Großveranstaltungen sind bis zum 31. August untersagt
  • Im Freien dürfen Familienfeiern, Empfänge und Exkursionen mit bis zu 50 Personen stattfinden. Drinnen sind das Treffen von zehn Menschen oder den Angehörigen zweier Haushalte erlaubt
  • Ausnahmen gibt es bei Hochzeiten: Sitzen alle Gäste, dürfen es draußen 250 und drinnen 100 sein. In Gaststätten sind 50 Personen erlaubt. In keinem Fall darf getanzt werden
  • Für öffentliche Veranstaltungen, wie Tagungen und Kongresse, sind im Außenbereich bis zu 250 Teilnehmende erlaubt und in geschlossenen Räumen maximal 100 – vorausgesetzt sie sitzen
  • Theater- und Filmvorführungen sowie Konzerte, Vorträge und Lesungen mit sitzendem Publikum dürfen im Außenbereich bis zu 250 Gäste haben ; in geschlossenen Räumen maximal 100
  • Auf Messen, Flohmärkten und Landmärkten dürfen sich im Freien bis zu 100 Besucher gleichzeitig auf dem Veranstaltungsgelände aufhalten

Gastronomie:

  • Restaurants und Bars können öffnen

Tourismus:

  • Besuche sind möglich – in Ferienwohnungen, Hotels und auf dem Campingplatz
  • Busreisen sind wieder erlaubt. Allerdings dürfen nur 50 Prozent der Sitzplätze belegt sein und es gilt eine Maskenpflicht

Sport:

  • Kontaktfreie Sportarten sind im Freien unter Einhaltung des Mindestabstands erlaubt
  • Sportgeräte für diese Sportarten dürfen verliehen werden
  • Auch Heimspiele des Fußball-Zweitligisten Holstein Kiel können wieder ohne Zuschauer stattfinden
  • Fitnessstudios dürfen öffnen und andere Sportangebote in geschlossenen Räumen sind wieder erlaubt
  • Freibäder dürfen öffnen. Auch Hallenbäder dürfen dann aufsperren, sofern sie ein entsprechendes Hygienekonzept vorweisen können

Freizeit:

  • Museen, Ausstellungen und Autokinos sind geöffnet
  • Der eingeschränkte Probenbetrieb in Theatern ist unter Auflagen wieder zulässig
  • Spielhallen und Kinos dürfen mit deutlich reduzierten Besucherzahlen wieder öffnen – allerdings müssen Hygienekonzepte vorliegen
  • Freizeitparks empfangen seit dem 8. Juni wieder Besucher
  • Hallen- und Freizeitbäder sowie Wellnessbereiche von Hotels sind ebenfalls seit dem 8. Juni wieder zugänglich

Hier finden Sie die ausführlichen Regelungen für Schleswig-Holstein.
https://www.schleswig-holstein.de/DE/Schwerpunkte/Coronavirus/_documents/teaser_erlasse.html


Thüringen

 

Kontaktbeschränkungen:

  • Ab dem 13. Juni gibt es keine Kontaktbeschränkungen mehr. Allerdings empfiehlt eine neue Grundverordnung, sich nur mit einem weiteren Haushalt oder mit maximal zehn Menschen zu treffen

Maskenpflicht:

  • Die Maskenpflicht gilt im Nahverkehr und beim Einkauf. Seit dem 13. Mai drohen bei Nichteinhaltung Bußgelder

Demonstrationen:

  • Demonstrationen ohne Beschränkungen der Teilnehmerzahl sind möglich

Dienstleistungen:

  • Friseure, Massage- und Fußpflegepraxen, Nagel- und Kosmetikstudios sowie Fahrschulen können öffnen

Schulen und Kitas:

  • In allen Kitas gilt eingeschränkter Regelbetrieb
  • Alle Schüler können wieder an einem angepassten Präsenzunterricht teilnehmen
  • Ab dem 15. Juni sollen Kindergärten und Schulen wieder täglich für alle Kinder öffnen.

Spielplätze:

  • Spielplätze sind geöffnet

Veranstaltungen:

  • Großveranstaltungen sind bis zum 31. August untersagt
  • Dorf- und Volksfeste oder Festivals können in Ausnahmefällen genehmigt werden, bleiben aber grundsätzlich untersagt
  • Veranstaltungen in geschlossenen Räumen bleiben auf 30 Teilnehmer begrenzt und müssen zwei Tage im Voraus angemeldet werden
  • Messen, Spezialmärkte und andere gewerbliche Ausstellungen sind erlaubt, wenn genehmigte Infektionsschutzkonzepte vorliegen

Gastronomie:

  • Restaurants und Bars können öffnen

Tourismus:

  • Hotels, Campingplätze, Ferienwohnungen und -häuser dürfen öffnen

Sport:

  • Kontaktfreie Sportarten sind im Freien unter Einhaltung des Mindestabstands erlaubt
  • Fitnessstudios dürfen öffnen, sofern sie ein Hygienekonzept vorlegen können
  • Vereine können seit Pfingsten in Hallen zurückkehren
  • Der professionelle Mannschaftssport bleibt untersagt

Freizeit:

  • Museen, Tierparks, Zoos und Galerien sind geöffnet
  • Musik- und Jugendkunstschulen geben Unterricht für Einzelpersonen oder in Kleinstgruppen
  • Theater- und Orchestervorstellungen bleiben bis zum 31. August verboten. Für Kinos gibt es noch keinen Öffnungstermin
  • Freibäder können öffnen, ebenso Freizeitparks – solange es sich nicht um Kirmes-Veranstaltungen oder Ähnliches handelt
  • Ab dem 13. Juni ist der Besuch von Hallenbädern sowie Thermen und Saunen möglich, sofern dafür jeweils ein Infektionsschutzkonzept genehmigt wurde

Hier finden Sie die ausführlichen Regelungen für Thüringen.
https://corona.thueringen.de/

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