Aufsichtsrat

Der auf Nachhaltigkeit und Gemeinwohl ausgerichtete Senat der Wirtschaft ist in besonderer Weise der Compliance und Rechtschaffenheit verpflichtet. Der Aufsichtsrat leistet als zuständiges Organ hierzu seinen Beitrag.

Der Aufsichtsrat berät und kontrolliert die Arbeit des Vorstands. Er wird durch die Bundesversammlung auf Vorschlag des Präsidiums gewählt. Der Aufsichtsrat ist für die Genehmigung des vom Vorstand aufgestellten Jahresbudgets und die regelmäßige Überwachung dessen verantwortlich.

Hierbei orientiert sich die Planung neben der satzungsgemäßen Ausrichtung an den inhaltlichen Zielen des Senats auch an der Stärkung der finanziellen Lage des Senats. Somit sollte es langfristig möglich sein, die strategische gemeinwohlorientierte Ausrichtung in Wirtschaft, Forschung und Politik zu fördern.

Dies gilt im Besonderen auch für die Arbeit, die in den verschiedenen Kommissionen des Senats geleistet wird. Dazu erfolgt der inhaltliche Austausch nicht nur mit dem Vorstand, sondern ebenfalls eng vernetzt mit dem Präsidium.

Auch wenn „Erfolg“ in politischer Hinsicht nur schwer messbar ist, kann der sichtbar enge und vertrauensvolle Austausch mit Entscheidungsträgern im Sinne des Gemeinwohls als bemerkenswert und effizient betrachtet werden.

Es sollte langfristig möglich sein, die strategische gemeinwohlorientierte Ausrichtung in Wirtschaft, Forschung und Politik zu fördern