These:
Viele Fahrzeuge sind Geschäftswagen. Große Teile werden von angestellten Managerinnen und Managern gefahren. Diese treffen die Entscheidung welches KFZ sie fahren oft selber.
4 Mio. KFZ in Deutschland sind „Flottenfahrzeuge“ von Unternehmen.
Die 1% Regelung verhindert oft eine positive Entscheidung für E Dienstwagen.
Ersparnisse beim Verbrauch und Steuern haben die Unternehmen, nicht die Fahrer.
Neuzulassung überwiegend gewerblich
Ein Großteil der neuzugelassenen Kraftfahrzeuge in Deutschland (über 50 %) entfällt auf gewerbliche Fahrzeughalter. Demgegenüber greifen private Käufer häufig auf gebrauchte Fahrzeuge zurück.
Motivation bei Fahrzeugauswahl
Für Unternehmen ist es vielfach entscheidend, einen Mehrwert als Arbeitgeber für die Mitarbeiter zu generieren und diesen Mobilität zu verschaffen. Hier wird zumeist lediglich eine Klasse vorgegeben, sodass der Mitarbeiter selbst über die Auswahl des Fahrzeugtyps entscheiden kann. Laufende Kosten für Wartung, Instandhaltung und auch Kraftstoffe werden in den meisten Fällen ebenfalls vom Unternehmen getragen. Für den Mitarbeiter ist die Besteuerung des Fahrzeugs im Sinne eines durch den Arbeitgeber gewährten geldwerten Vorteils von wesentlicher Bedeutung.
Anreizstruktur spricht gegen E-Fahrzeuge
Der geldwerte Vorteil bei Firmenwagen wird mit 1% des Brutto-Listenpreises eines Fahrzeugs bemessen und ist entsprechend vom Nutzer zu versteuern. In der Anschaffung ist ein Elektroautomobil jedoch erheblich teurer als ein vergleichbares Modell mit Verbrennungsmotor. Hierdurch sinkt die Motivation des Firmenwagennutzers sich für ein E-Kraftfahrzeug zu entscheiden, da die steuerliche Belastung aufgrund des größeren Brutto-Listenpreises höher ausfällt.
Impuls: Anreizmodell modifizieren
Bereits bei einer Absenkung des zu versteuernden Anteils des Bruttolistenpreises um 50% auf 0,5% hätte der Nutzer einen Anreiz seinen bisherigen konventionellen Antrieb in Frage zu stellen.
Beispiel:
geldwerter Vorteil | Mehrkosten zum konventionellen Antrieb | ||||||||
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Marke | Typ | KW | Brutto UPE | 20 km Entfernung (0,03) | 1% Versteuerung | gesamt Versteuerung | Pro Monat | Pro Jahr | 5 Jahre |
VW | Golf e-Golf | 85 | 40.135,00 € | 240,81 € | 401,35 € | 642,16 € | 151,34 € | 1.816,08 € | 9.080,39 € |
VW | Golf 1.4 GTE Plug-In-Hybrid DSG | 110 | 42.435,00 € | 254,61 € | 424,35 € | 678,96 € | 188,14 € | 2.257,68 € | 11.288,39 € |
VW | Golf 1.6 TDI BlueMotion Technology DSG Comfortl. | 81 | 30.676,25 € | 184,06 € | 306,76 € | 490,82 € |