Das Sozialdienstleister-Einsatzgesetz (SodEG) regelt die Voraussetzungen
Damit können Zuschüsse an Einrichtungen und soziale Dienste zur Bekämpfung der Corona-Krise gewährt werden.
Zuschussmöglichkeiten für soziale Dienstleister
Soziale Dienstleister und Einrichtungen sind infolge der Coronavirus-Pandemie von schwerwiegenden finanziellen Einbußen bis hin zur Insolvenz bedroht. Die Nichtinanspruchnahme von Leistungen zur Vermeidung von Ansteckungen oder die Schließung von Maßnahmen, Kursen oder Einrichtungen ist erheblich. Aber es gibt Möglichkeiten der finanziellen Unterstützung:
Das Sozialdienstleister-Einsatzgesetz (SodEG) regelt die Voraussetzungen für die Gewährung von Zuschüssen an Einrichtungen und soziale Dienste zur Bekämpfung der Corona-Krise.
Leistungsträger für die sozialen Dienste, die ihren Bestand nicht mit vorrangigen verfügbaren Mitteln absichern können, haben die Möglichkeit, einen Antrag auf einen Zuschuss nach dem Sozialdienstleister-Einsatzgesetz (SodEG) unter anderem gegenüber der Bundesagentur für Arbeit zu stellen.
Informieren Sie sich als Vertreterin oder Vertreter eines sozialen Dienstleisters hier, wie Sie Zuschüsse beantragen können:
https://www.arbeitsagentur.de/institutionen/sodeg-sozialdienstleister-einsatzgesetz
Download:
Zuschussmöglichkeit für soziale Dienstleister
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